Lockerungen ab 29. Mai 2020

Rechtzeitig zu Pfingsten treten ab 29. Mai Lockerungen für die Feier der Gottesdienste in Kraft.

Die wichtigsten Erleichterungen für die normalen Gottesdienste sind der Wegfall der 10 m²-Beschränkung und eine Lockerung der Regelung zum Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes. Details finden Sie im Dokument der Österreichischen Bischofskonferenz, das am Ende des Beitrags verlinkt ist.

Wie wirken sich diese Lockerungen auf die Gottesdienste in der Pfarre aus?

  • Die maximale Anzahl von 40 Personen pro Gottesdienst gilt durch den Wegfall der 10 m²-Beschränkung nicht mehr.
  • Zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von einem Meter vorgeschrieben. Daher bitte immer eine Bankreihe zwischen den belegten Bänken frei lassen.
  • Für die beiden Gottesdienste am Pfingstsonntag sind noch Anmeldelisten mit jeweils 80 Plätzen ausgelegt (es wurden jeweils 40 Plätze hinzugefügt), ab Pfingstmontag ist keine Anmeldung mehr erforderlich.
  • Das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes ist nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche vorgeschrieben. Während des Gottesdienstes bzw. beim Kommuniongang (ein entsprechender Abstand vorausgesetzt) muss keine Maske mehr getragen werden.
  • Vor den Gottesdiensten kann wieder der Rosenkranz gebetet werden.
  • Bei Begräbnissen sind am Friedhof nun maximal 100 statt bisher 30 Personen erlaubt.
  • Taufen sind ab Juni unter Einhaltung gewisser Regeln wieder möglich (siehe Dokument der Österreichischen Bischofskonferenz).

Wir hoffen, dass diese Lockerungen wieder ein Schritt in Richtung Normalität sind. Durch die Kurzfristigkeit der Änderungen ist es uns dieses Mal nicht möglich, eine Papieraussendung an die einzelnen Haushalte zu verteilen. Bitte also diese Informationen auch an jene weiterzugeben, die über keinen Internetanschluss verfügen.